Homeoffice Vereinbarung Regelungen und Vorteile

Homeoffice Vereinbarung: Vorteile und Regelungen

Corona hat Deutschland wieder fest im Griff. Als eine Maßnahme zur Kontaktreduktion und des Arbeitsschutzes werden Arbeitgeber seit dem 24. November 2021 verpflichtend angehalten, ihren Mitarbeitern Homeoffice-Angebote zu machen. Diese Regelung galt schon von Mitte Januar bis Ende Juni 2021, dann wechselte der Betrieb wieder in Präsenz.

Aufgrund hoher Infektionszahlen macht die Bundesregierung nun eine Rolle rückwärts und führt die Regelung für Bürobeschäftigte wieder ein. Diese gilt vorerst bis zum 19. März 2022. Weiterhin ist jedoch auch klar, dass grundsätzlich kein Recht auf Homeoffice in Deutschland besteht – anders als in anderen europäischen Ländern. Daher ist eine Zusatzvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ratsam, auch weil Rechte und Pflichten für beide Seiten im Infektionsschutzgesetz nicht festgeschrieben sind.

Warum eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sinnvoll ist, welche Elemente im Homeoffice-Vertrag stehen sollten und welche Vorteile damit einhergehen, erfahren Sie hier.

 

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Sollte wegen Homeoffice eine Vereinbarung getroffen werden?

Die Entscheidung, ob Homeoffice für Arbeitnehmer erlaubt wird, liegt in Deutschland prinzipiell beim Arbeitgeber. So ist es wenig verwunderlich, dass es bei der ersten Homeoffice-Gesetzesregelung der Bundesregierung von Januar bis Juni 2021 zu Problemen kam. In vielen Fällen trafen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine klaren Vereinbarungen zum Inhalt und zeitlichen Ende des Homeoffice, was an vielen Stellen zu Streit führte.

Fest steht, dass im Infektionsschutzgesetz zwar geregelt ist, dass Homeoffice ermöglicht werden kann. Rechte, Pflichten und Rechtsfolgen für Arbeitgeber und Mitarbeiter sind jedoch komplett ausgeklammert. Eine schriftliche Vereinbarung sollte daher dringend getroffen werden, um das Arbeitsrecht einzuhalten. Darüber hinaus können wechselseitige Pflichten so abgesteckt und der Fortgang nach Aufhebung der gesetzlichen Regelung festgelegt werden.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei Haas und Kollegen leisten hier und bei allen weiteren Themen im Arbeitsrecht gerne Hilfestellungen.

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Homeoffice: Welche Vorteile ergeben sich?

Homeoffice-Regelungen sind bei vielen Arbeitgebern grundsätzlich unbeliebt. Dabei gibt es zahlreiche Vorteile, von denen auch der Betrieb langfristig und auch über Corona hinaus profitieren kann. Hier sei zuerst auf die Kostenreduktion für Büroräume hingewiesen. Stattdessen arbeiten die Beschäftigten direkt aus ihren Arbeitszimmern heraus. Fehlende Arbeitswege tragen zudem zu einer Reduktion der Treibhausgase bei. Eine ortsunabhängige, flexible Zeiteinteilung schafft zudem mehr Wohlbefinden bei den Mitarbeitern.

 

Was sollte mit einer Homeoffice-Vereinbarung geregelt werden?

Damit ein zusätzlicher Vertrag zum Homeoffice vollständig ist, müssen verschiedenste Bereiche abgedeckt werden. Dabei geht es auch um gesetzliche Vorgaben, die unbedingt beachtet werden müssen.

Damit Sie keinen wichtigen Punkt vergessen, haben wir Ihnen eine kurze Liste zusammengestellt.

  • Laufzeit der Homeoffice-Tätigkeit: Eine verschriftliche Befristung schafft Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein entsprechendes Widerrufsrecht des Arbeitgebers ist möglich, falls ein Ablaufdatum für das Homeoffice noch nicht absehbar ist.
  • Art der Tätigkeit: Gibt es Unterschiede zur Tätigkeit vor Ort? Falls ja: Unbedingt im Vertrag festhalten.
  • Arbeitszeit: Im Homeoffice werden erfahrungsgemäß auch außerhalb der festen Arbeitszeiten kleinere Arbeiten erledigt. Das Arbeitszeitgesetz ist hier sehr streng. Schaffen Sie Möglichkeiten zur Gleitzeit. Darüber hinaus ist es notwendig, dass der Arbeitnehmer eine Dokumentation der Arbeitszeit vornimmt.
  • Aufwendungsersatz für anfallende Kosten: Strom für das häusliche Arbeitszimmer und Mittel für den Arbeitsplatz: Wer kommt für diese Mehrkosten im häuslichen Arbeitszimmer auf? Stellen Sie eine umfassende Liste zusammen und treffen Sie gemeinsam eine Vereinbarung. Homeoffice darf weder zum Vor- oder Nachteil des einzelnen Beschäftigten führen.
  • Datenschutz: Legen Sie unbedingt fest, dass die geltenden Datenschutzregeln auch im Homeoffice dringend eingehalten werden müssen. Der digitale Raum kann zu Hause leichter angreifbar sein. Legen Sie daher in Absprache mit den IT-Experten in Ihrem Betrieb klare Regeln zur Datensicherheit fest. Diese müssen in der Homeoffice-Vereinbarung festgeschrieben werden. Der Schutz interner Dokumente auf dem Laptop ist unverzichtbar.
  • Kontrolle und Zugangsrechte für den Arbeitgeber: Sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer besuchen wollen, bedarf es klarer und konkreter Zugangsrechte. In der Regel sollten die Besuche nur mit vorheriger Ankündigung möglich sein.

Für eine genaue und individuelle Ausgestaltung und Beratung Ihres Homeoffice-Vertrages stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

 

Die entscheidenden Vorteile eine Homeoffice-Vereinbarung

Warum Sie unbedingt eine Homeoffice-Vereinbarung abschließen sollten, liegt auf der Hand. Durch einen klaren Rahmen bauen Sie ein vertrautes Verhältnis mit dem Arbeitnehmer auf: Zudem schaffen Sie Rechtssicherheit. Auch zu nennen sind hier die Produktivität des Mitarbeiters außerhalb des Arbeitsplatzes oder der erforderliche Datenschutz, den Sie sicherstellen können. Außerdem tragen klare Richtlinien zu einer Verbesserung des Geschäftsklimas bei, da oftmals nicht alle Beschäftigten eines Betriebes ins Homeoffice wechseln können. Neid-Debatten können mit einer übergreifenden Betriebsvereinbarung vermieden werden.

Bei allen weiteren wissenswerten Details rund um Home-Office, die entsprechenden Verträge und arbeitsrechtlich relevanten Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

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