Schmerzensgeldbeträge steigen!
Das Landgericht Aurich hat es mit seinem Urteil vom 23.11.2018 schon vorgemacht und das Landgericht Gießen zieht mit seinem Urteil vom 08.11.2019 nach. Beide Gerichte sprachen den Klägern in ihren Fällen ein Schmerzendgeld in Höhe von 800.000 € zu.
Dies stellt ein absolutes Novum dar, da bisher die unausgesprochene magische Grenze für ein Schmerzensgeld bei 500.000 € lag. Höher ist bisher kein Gericht in der Schmerzensgeldbemessung gegangen.
In den beiden nun entschiedene Fällen handelte es sich um sehr junge Geschädigte, welche lebenslang unter eheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung zu leiden haben.
Mit diesen Entscheidungen zeigt sich ein Trend, der immer mehr Einzug in die deutschen Gerichte erhält. Die zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge steigen. Von dem amerikanischen Niveau sind wir zwar noch weit entfernt, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.