Blitzer Bußgeld rechtswidrig

Bußgeldbescheide rechtswidrig!

Ein Hammer-Urteil in Sachen Bußgeldverfahren. In einer Grundsatzentscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 06.11.2019 entschieden, dass Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind. Auf dieser Grundlage können keine Bußgeldbescheide erlassen werden.

Dies bedeutet vor allem für zukünftige oder noch laufende Verfahren, dass die Verfahren von derartigen Privat-Blitzern angreifbar sind. Als nächstes will sich das Gericht mit dem Einsatz von privater Verkehrsüberwachung bei Falschparkern beschäftigen.

Sollten auch sie den Verdacht haben, von fehlerhaften Bußgeldbescheiden betroffen zu sein, zögern Sie nicht uns anzusprechen! Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Gerne überprüfen wir Ihren Fall