Zahlreiche Unternehmen kennen die Problematik: Mitarbeiter erbringen ihre Leistung nicht im gewünschten Ausmaß, obwohl sie es sehr wahrscheinlich besser könnten. Diese Minderleistung reicht jedoch nicht oft für eine Kündigung aus, schließlich besteht der Grundsatz des Bundesarbeitsgerichts (BAG), dass ein Arbeitnehmer das tun muss, was er soll, und dies „nur“ so gut, wie er eben kann.
Wenn ein Arbeitgeber eine Betriebsstilllegung in Etappen plant, gelten spezielle Regeln für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf sprach dazu im Januar ein wegweisendes Urteil und stellte klar, dass „grundsätzlich die sozial schutzwürdigsten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den Abwicklungsarbeiten zu beschäftigen“ seien (Urt. v. 09.01.24, Az.: 3 Sa 529/23). Sind Arbeitgeber bei
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat im November 23 ein wichtiges Urteil für die Voraussetzungen für die äußere Form von Arbeitszeugnissen gefällt (LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 2.11.2023 – 5 Sa 35/23). Demnach muss auf den ersten Blick zu erkennen sein, wer der Aussteller des Zeugnisses war und welche Stellung derjenige im Betrieb einnimmt. So ist der entsprechenden Unterschrift
Kann eine Stellenanzeige, in der ein Verkaufsteam als „jung und dynamisch“ beschrieben wird, altersdiskriminierend sein? Diese Frage hatten die Richter des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg -Vorpommern (LAG) zu beantworten. Das Urteil fiel klar aus: Der Durchschnittsleser erkenne, dass für den Arbeitsplatz geworben werde. Eine Altersdiskriminierung liege nicht vor (Urteil vom 17.10.2023 – 2 Sa 61/23). Damit hätte ein