In immer mehr Unternehmen wird die 2G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt. Von Arbeitnehmern in diesen Betrieben wird also verlangt, dass sie sich entweder gegen Corona (Sars-CoV-2) impfen lassen oder aber davon bereits genesen sind. Viele Arbeitnehmer fragen sich nun, ob ihr Arbeitgeber Ihnen einfach kündigen darf, sollten sie weder geimpft noch genesen sein. Wir wollen Ihnen
Im Zuge der Corona-Lockdowns auf Bundes- und Landesebene kam es zu zahlreichen pandemiebedingten Betriebsschließungen. Dies bedeutete für viele Mitarbeiter, insbesondere Minijobber, einen Verdienstausfall, weil keine Arbeitsleistung erbracht werden konnte. Eine Minijobberin versuchte nun ihren durch eine solche Betriebsschließung entgangenen monatlichen Lohn von 432 Euro für den April 2020 einzuklagen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Klage
Der Wecker klingelt, schnell ins Bad, den Schlabberlook aus dem Schrank gekramt und den Laptop anschmeißen: Während der Corona-Pandemie haben sich viele Arbeitnehmer an die Jogginghose als legitime Arbeitskleidung gewöhnt. Im Home-Office interessiert es den Chef nicht, ob man Krawatte oder Unterhose trägt: Hauptsache, die Arbeiten werden pünktlich erledigt und der Arbeitnehmer ist zuverlässig erreichbar.
In privaten Chats wird oftmals allerlei Gedankenloses geteilt und geschrieben. Da können auch schon mal Äußerungen dabei sein, die einem Arbeitgeber so gar nicht gefallen. Doch kann ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden, weil der Mitarbeiter abfällige Äußerungen in einem privaten Chat eines Messanger-Dienstes wie WhatsApp schreibt? Mit dieser Frage musste sich das Landesgericht Berlin-Brandenburg (Urt. v.