Zählt die Übernahme von Verwarngeldern durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn?
Wie ist es zu bewerten, wenn der Arbeitgeber Verwarngelder bezahlt, welche im Rahmen des Arbeitsverhältnisses im Straßenverkehr angefallen sind? Mit dieser Frage war nun der Bundesfinanzhof beschäftigt. Der Sachverhalt Im Vorliegenden Fall ging es um ein Unternehmen der Paketzustellungsbranche. Um eine schnelle und reibungslose Zustellung der Pakete an die Kunden zu gewährleisten, hatte der Arbeitgeber