Rufen der Polizei ist kein Kündigungsgrund
Es ist für Arbeitnehmer eine verzwickte Situation. Wie soll man reagieren, wenn sich der Vorgesetzte oder der Geschäftsführer offenbar rechtswidrig Verhalten. Mit dieser Frage musste sich das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau im Rahmen einer Kündigungsschutzklage befassen. Dort hatte ein Arbeitnehmer aufgrund eines offenbar rechtswidrigen Verhaltens die Polizei gerufen und war anschließend gekündigt worden – zu Unrecht, wie