Fremdgeschäftsführer bleiben bei der Berechnung der Betriebsgröße grundsätzlich außer Betracht
Das Kündigungsschutzgesetz bietet einen wesentlichen Schutz für Arbeitnehmer, um sich gegen sozial ungerechtfertigte Kündigungen zu wehren. Jedoch gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht für alle Betriebe und Arbeitsverhältnisse. Neben der Arbeitnehmerstellung des Betroffenen ist auch die Betriebsgröße entscheidend für die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz eingreift. Hierzu muss das entsprechende Unternehmen mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigen. Der Bundesgerichtshof musste