Kündigung wegen Äußerungen im WhatsApp-Chat
In privaten Chats wird oftmals allerlei Gedankenloses geteilt und geschrieben. Da können auch schon mal Äußerungen dabei sein, die einem Arbeitgeber so gar nicht gefallen. Doch kann ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden, weil der Mitarbeiter abfällige Äußerungen in einem privaten Chat eines Messanger-Dienstes wie WhatsApp schreibt? Mit dieser Frage musste sich das Landesgericht Berlin-Brandenburg (Urt. v.