Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe: Aktuelle Hinweise
Bis März 2022 wird mit der Überbrückungshilfe IV die Corona-Hilfe für von der Pandemie betroffene Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler fortgeführt. Wir haben das Wichtigste zusammengefasst. Überbrückungshilfe IV: Von 01. Januar bis 31. März Die Überbrückungshilfe IV ist ein neues Programm für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.03.2022. Förderbedingungen sind ähnlich wie bei der Ersterfassung