Ab 1. August 2022: Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie
Die Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie steht zum 01.08.2022 an und bringt umfassende Neuerungen im Nachweisgesetz sowie Änderungen in weiteren Gesetzen mit sich. Der Katalog der arbeitgeberseitigen Informationspflichten wurde erweitert, neue materielle Arbeitnehmerschutzvorschriften implementiert und die Durchsetzbarkeit von Transparenzanforderungen gestärkt. Wir stellen Ihnen nachfolgend die wichtigsten Änderungen kurz vor: Inhaltsverzeichnis: Änderungen im Nachweisgesetz Änderungen im Teilzeit- und