Kontrolle der Arbeitszeit über Kamera am Werkstor ist unzulässig
Kameras am Werkstor eines Betriebes eignen sich nicht zur Arbeitszeitkontrolle der Angestellten. Ein entsprechendes Urteil trafen die Richter des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Im konkreten Fall hatte ein Gießereibetrieb Mitarbeiter wegen Arbeitszeitbetrugs entlassen wollen und hatte als Beweis auf die Videoaufnahmen am Werkstor des Betriebs verwiesen. Die Kündigung ist nach dem Urteil nicht wirksam, die Revision zum