Bei Kündigung: Arbeitgeber können Fortbildungskosten nicht immer zurückverlangen
Kündigt der Mitarbeiter eines Unternehmens vorzeitig, kann sich der Arbeitgeber die Kosten für Fortbildungen, wenn eine Rückzahlungsvereinbarung besteht, in vielen Fällen zurückholen. Doch das ist nicht immer der Fall, wie das Bundesarbeitsgericht am 1. März 2022 entschied (AZR 260/21). In diesem Fall kündigte die Mitarbeiterin einer Altenklinik kurz nach Ende der Fortbildung krankheitsbedingt. Das Bundesarbeitsgericht