LAG Düsseldorf: Trinkgelage kann fristlose Kündigung nach sich ziehen
Ein Trinkgelage in der firmeneigenen Kellerei endete für einen Außendienstmitarbeiter und einen Kollegen mit einer fristlosen Kündigung. Die Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf entschieden jetzt, dass die Kündigung rechtmäßig erfolgt sei. Es liege eine „schwere Pflichtverletzung“ der Angestellten vor (Urt. v. 12.09.2023, Az. 3 Sa 284/23). Nach der Weihnachtsfeier einer Winzergenossenschaft hatten sich ein Außendienstmitarbeiter