Videoaufzeichnungen können für Kündigung herangezogen werden
Dürfen Betriebe auf Videoaufnahmen zurückgreifen, um einen Arbeitszeitbetrug zu beweisen? Das ist unter gewissen Umständen möglich, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem viel beachteten Urteil (Urt. v. 29. Juni 2023, Az. 2 AZR 296/22). Da die Aufnahmen im vorliegenden Fall einen Arbeitszeitbetrug dokumentierten, greife kein Verwertungsverbot. Für einen seit 1995 in einem großen metallverarbeitenden Betrieb tätigen