EuGH: Kündigungsgründe bei befristeten Arbeitsverträgen erforderlich
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine bedeutende Entscheidung mit Blick auf die Gleichbehandlung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen getroffen (Urt. v. 20.02.2024, C-715/20). Nach einem Urteil der Richter in Luxemburg ist es erforderlich, dass Kündigungsgründe auch bei befristeten Arbeitsverträgen angegeben werden. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer aus Polen, der eine Verletzung des Nichtdiskriminierungsgrundsatzes sah. Der EuGH