Anteilige Urlaubskürzung ungeimpfter Pflegekräfte rechtens
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein Grundsatzurteil zur unbezahlten Freistellung von ungeimpften Pflegekräften infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefällt. Demnach waren Arbeitgeber berechtigt, ihre Angestellten unbezahlt freizustellen, da sie mit der Freistellung lediglich die Regeln des Infektionsschutzgesetzes umsetzten. Zudem dürften die Arbeitgeber anteilig den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer kürzen (Urt. v. 19.06. 2024, Az. 5 AZR 167/23). Die