Sexuelle Belästigung: Außerordentliche Kündigung bei „Klaps auf Po“ rechtens
Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg (ArbG) unterstreicht ausdrücklich, dass sich Arbeitnehmer auch in lockerer Atmosphäre auf einer Betriebsfeier nicht übergriffig gegenüber Kolleginnen verhalten dürfen. Im konkreten Fall hatte ein Angestellter einer Kollegin auf deren Po gehauen und diese gegen ihren Willen festgehalten. Die außerordentliche Kündigung hielt nun vor dem Arbeitsgericht Siegburg stand (Urt. v.