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Kündigungsschutz für abberufene Geschäftsführer: LAG Hessen stärkt Arbeitnehmerrechte

Kündigungsschutz für abberufene Geschäftsführer: LAG Hessen stärkt Arbeitnehmerrechte

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hat mit Urteil vom 28. Februar 2025 (Az. 14 SLa 578/24) entschieden, dass abberufene Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unterfallen. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die arbeitsrechtliche Behandlung von ehemaligen Organvertretern.   Der Fall: Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers Der Kläger war seit April

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