Ab 2022: GmbH Gründung wird online möglich

Ab 2022: GmbH Gründung wird online möglich

Die Digitalisierung in Deutschland befindet sich weiter im Ausbau. Ein aktuelles Gesetz, das zur Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) notwendig wird, sieht vor, dass die Gründung einer GmbH mit Bareinlage ab August 2022 rein digital möglich wird. Ein zwingender persönlicher Termin beim Notar, wie er aktuell noch notwendig ist, soll dann im Rahmen einer Videokonferenz stattfinden können.

Die Digitalisierungsrichtlinie soll die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Gesellschaften sicherstellen, indem digitale Handlungs- und Kommunikationswege im Handels- und Gesellschaftsrecht ausgebaut und sowohl sicher als auch effizient gestaltet werden.

Digitalisierung der Notare

Die Identifizierung soll ab dem vorgesehenen Termin digital erfolgen. Hierfür müssen die Gründer über digitale Identifizierungsnachweise wie beispielsweise Ausweisdokumente verfügen, welche über die eID Funktion verfügen.

Neben der digitalen Gründung einer GmbH oder einer UG soll auch die Eintragung von Zweigniederlassungen oder die Einreichung von Urkunden digital möglich werden. Hierzu soll auch die öffentliche Beglaubigung von elektronischen Signaturen möglich werden. Dadurch würden zukünftig die hohen Hürden im Beglaubigungsverfahren deutlich vereinfacht.

Mit der Beschränkung der digitalen Gründung von Kapitalgesellschaften auf die Formen der GmbH und der UG macht Deutschland von seiner Opt-out-Option Gebrauch. Zudem ist eine Onlinegründung nur für eine GmbH mit Bareinlage möglich. Die Gründung einer GmbH mit Sacheinlage muss weiterhin durch einen persönlichen Notartermin geschehen. Eigentlich hätte die Richtlinie bereits bis zum 31.07.2021 umgesetzt werden müssen, jedoch hatte die EU den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gewährt, die Umsetzung um ein Jahr zu verschieben. Dies hat Deutschland getan. Das Gesetz tritt daher erst zum 01.08.2022 in Kraft.

Veröffentlichung im Amtsblatt künftig für Offenlegungszeitpunkt unerheblich

Im Rahmen des digitalen Umbaus soll auch die Art und Weise der Bekanntmachungen gänzlich neu geregelt werden. Bisher wird die Offenlegung der Dokumente erst wirksam, wenn diese in einem Amtsblatt veröffentlicht werden. Zukünftig hingegen soll bereits mit der Bereitstellung der Dokumente die notwendige Bekanntmachung als erfolgt gelten. Zudem wird der Abruf der Daten vereinfacht. Dieser soll kostenfrei erfolgen und lediglich für die erstmalige Bereitstellung zur Kostenneutralisierung wird eine Bereitstellungsgebühr erhoben.

Informationsumfang des Handelsregisters wird ausgeweitet

Aufgrund der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie wird auch der Umfang der Informationen im Handelsregister ausgeweitet. Besonders betroffen sind hiervon Informationen über ausländische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Vertragsstaaten des EWR.

Des Weiteren sollen die notwendigen Eintragungen für Kapitalgesellschaften, die Ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben, aber dem ausländischen Recht eines EU- oder EWR Staates unterliegen, erleichtert werden. Auch der Austausch von Informationen über disqualifizierte Geschäftsführer sollen zukünftig grenzüberschreitend ausgeweitet werden, um Bestellungshindernisse besser berücksichtigen zu können.

Bei Fragen zu einer GmbH-Gründung oder allgemein zum Gesellschaftsrecht können Sie uns jederzeit ansprechen.