Kündigung während der Elternzeit kann rechtmäßig sein - Aktuelles Urteil

Aktuelles Urteil: Kündigung trotz Elternzeit rechtmäßig

Bekanntlich haben Arbeitnehmer während der Elternzeit einen besonderen Schutz vor Kündigungen. Nur in Ausnahmefällen ist dabei eine Kündigung rechtmäßig. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg musste sich nun mit einem solchen Ausnahmefall beschäftigen und erklärte die Kündigung für wirksam.

Der Arbeitgeber hatte der Arbeitnehmerin aus betriebsbedingten Gründen eine Änderungskündigung ausgesprochen. Dieser Kündigung hatte zuvor auch das zuständige Integrationsamt zugestimmt. Die Änderungskündigung – also eine Kündigung mit einem Angebot zur Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen – wurde von der Arbeitnehmerin abgelehnt und eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Potsdam angestrebt.

Das ArbG Potsdam hat die Klage jedoch abgewiesen und auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte diese Entscheidung (Urt. V. 5.7.2022 – 16 Sa 1750/21). Als Begründung führte das LAG aus, dass der ursprüngliche Arbeitsplatz durch eine zulässige unternehmerische Entscheidung weggefallen sei, weshalb eine Beschäftigung zu bisherigen Bedingungen nicht mehr möglich gewesen ist. Dadurch war es legitim, dass die Arbeitgeberin nach der Zustimmung des Integrationsamtes der Arbeitnehmerin eine Änderungskündigung anbietet. Da diese Fortsetzung der Beschäftigung zu neuen Bedingungen von der Klägerin abgelehnt wurde, ist das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet.

Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde vom Landesarbeitsgericht nicht zugelassen.