Frauen haben Anspruch auf gleiche Bezahlung wie Männer
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Frauen und Männern den gleichen Lohn zu bezahlen. Das gilt auch, wenn die männlichen Kollegen ein höheres Salär ausgehandelt haben. Das Bundesarbeitsgericht fällte kürzlich ein wegweisendes Urteil dazu (8 AZR 450/21).
Sie sind weiblich, in einem Betrieb angestellt und verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen bei gleicher Arbeit? Dann sollten sie nicht länger warten und sofort ihre Rechte auf gleiche Bezahlung einfordern!
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt traf kürzlich ein grundsätzliches Urteil, nachdem Arbeitgeber verpflichtet sind, Frauen und Männer bei gleicher Arbeit denselben Lohn zu zahlen. Das gilt auch, wenn Männer bei Vertragsgesprächen ein besseres Gehalt ausgehandelt haben. Die ungleiche Bezahlung von Frau und Mann deutet nämlich auf eine verbotene Diskriminierung hin!
Meißen: Mitarbeiterin klagt auf gleichen Lohn
Im konkreten Fall hatte die Mitarbeiterin eines Metallunternehmens im sächsischen Meißen zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses 3500 Euro im Monat verdient. Nach der erfolgreich bestandenen Probezeit sollte zusätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung zum Grundgehalt dazukommen. Die Frau stimmt den beschriebenen Vertragsbedingungen zu, stellte zu einem späteren Zeitpunkt jedoch fest, dass zwei männliche Kollegen mit gleicher Tätigkeit im Außendienst 1000 Euro mehr im Monat verdienten. Auch nach Einführung eines Tarifvertrags war der Gehaltsunterschied mit 500 Euro pro Monat erheblich. Die Angestellte verlangte ein höheres Gehalt und eine nachträgliche Ausgleichszahlung.
Firma beruft sich auf Vertragsfreiheit – Bundesarbeitsgericht lehnt ab
Der Arbeitgeber verweigerte jedoch eine gleiche Bezahlung. Der männliche Angestellte habe besser verhandelt, nachdem beiden Arbeitnehmern zunächst das gleiche Gehalt angeboten worden war. Die Meißener Firma berief sich auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit, was das Arbeits- und Landgericht zunächst bestätigten. Beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte diese Argumentation jedoch keinen Erfolg mehr. Der Arbeitgeber habe „die Klägerin aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt“, so die zuständigen Richter. Die Angestellte erhält nun eine Nachzahlung in Höhe von 14.500 Euro und eine zusätzliche Entschädigung für die Diskriminierung von 2000 Euro.
Meilenstein der Gleichberechtigung?
Das Urteil aus Erfurt könnte ein Meilenstein in der gleichen Bezahlung von Männern und Frauen sein. Wie offizielle Zahlen zeigen, betrug die „Gender Pay Gap“ im vergangenen Jahr sieben Prozent. Ein Arbeitgeber kann diese Lücke nicht mit Verhandlungsgeschick oder weiteren Faktoren, wie beispielsweise die Aussicht auf einen Job in der Leitungsebene, nicht begründen. Wenn Männer und Frauen in gleichen Tätigkeiten unterschiedlichen Lohn erhalten, liegt die Vermutung nahe, dass eine verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliegt. Das hat das Erfurter Urteil eindeutig gezeigt.