Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verstrichen! Und jetzt?

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verstrichen! Und jetzt?

Am 1. Februar ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer in Deutschland abgelaufen. Doch der Rücklauf fällt nicht so positiv aus, wie es sich die politischen Entscheidungsträger gewünscht hätten: Noch immer fehlen knapp zehn Millionen Erklärungen. Was kommt nun auf die säumigen Eigentümer zu? Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Monatelang war darüber gestritten worden, nun ist der Tag gekommen: Am Dienstag ist in nahezu allen Bundesländern die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgelaufen. Einzig Bayern gewährt seinen Bürgern noch eine Extra-Gnadenfrist von drei Monaten bis Ende April. Diese ist wohl auch bitter nötig, da mehrere Millionen Grundstückseigentümer in Deutschland noch keine Erklärung eingereicht haben.

 

10 Millionen lassen Frist verstreichen

Die Zahlen des Bundesfinanzministeriums sind eindeutig. Bundesweit sind gerade einmal etwas über 74 Prozent der Erklärungen eingegangen, erklärte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch. Davon ein Großteil (etwa 65 Prozent) elektronisch und die weiteren Erklärungen auf einem Papiervordruck. Es fehlen also knapp zehn der 36 Millionen abzugebenden Grundsteuererklärungen, mit denen die Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden sollen. Und dass, obwohl die Frist zur Abgabe schon einmal verlängert worden ist. Ursprünglich waren die Erklärungen schon Ende Oktober 2022 fällig, wegen des schleppenden Rücklaufs war eine Verlängerung bis 31. Januar vereinbart worden.

 

Frist versäumt: Droht nun eine hohe Geldbuße?

Die Frage, die viele Millionen Deutsche nun beschäftigt: Droht jetzt eine saftige Geldstrafe, weil ich die Frist verstreichen lassen habe? Nein, zuerst einmal nicht. In den allermeisten Fällen werden die säumigen Eigentümer mit Erinnerungsschreiben ihrer Finanzämter an die fällige Grundsteuererklärung erinnert. Darin wird meist auch ein neuer Abgabetermin mitgeteilt und auf mögliche Konsequenzen wie Verspätungszuschläge und Zwangsgelder hingewiesen.

 

Nach Erinnerungsschreiben: Zwangsgelder sind möglich

Werden Eigentümer auch nach den Erinnerungsschreiben nicht tätig, kann es teuer werden. In extremen Fällen drohen 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer als Strafzahlung. Mindestens werden jedoch 25 Euro pro Monat Verspätung fällig. Werden Sie also beispielsweise erst im Sommer tätig, können schon mehrere hundert Euro Strafzahlung auf Sie zukommen. Im schlimmsten Fällen kann die Abgabe mit einem Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro erzwungen werden. Dabei handelt es sich aber nur um die formelle Höchstsumme, die in der Praxis kaum erhoben werden wird.

 

Um die Grundsteuererklärung kommen Sie nicht herum

Wichtig für alle Grundstückseigentümer zu wissen: Auch wenn Sie Strafe bezahlen müssen, kommen Sie um Ihre Grundsteuererklärung nicht herum. Die Abgabe ist verpflichtend! Im schlimmsten Fall schätzt das Finanzamt den Grundsteuerwert und legt diesen sicherlich nicht zum Nutzen für den Steuerzahler aus. Falls beispielsweise die Wohnfläche größer geschätzt wird, als sie eigentlich ist, müssen Sie mehr Grundsteuer bezahlen. Und das ab 2025 für sieben Jahre am Stück. Das kann teuer werden!

 

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