Gehaltstransparenz 2026: Neue Rechte für Arbeitnehmer

Gehaltstransparenz ab 2026: Das ändert sich für Arbeitnehmer

Ab Juni 2026 tritt in Deutschland eine neue Ära im Arbeitsrecht ein: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Unternehmen zu deutlich mehr Offenheit bei Gehältern. Ziel ist es, Lohndiskriminierung zu bekämpfen und gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit endlich wirksam durchzusetzen. Für Arbeitnehmer bedeutet das vor allem mehr Rechte, bessere Einblicke und stärkere Möglichkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen.

 

Mehr Transparenz schon im Bewerbungsprozess

Künftig müssen Arbeitgeber bereits im Bewerbungsverfahren offenlegen, welches Gehalt für eine Stelle vorgesehen ist – entweder konkret oder als Gehaltsspanne. Diese Information muss spätestens vor dem Vorstellungsgespräch vorliegen. Gleichzeitig wird es Unternehmen verboten, Bewerber nach ihrem bisherigen Gehalt zu fragen.

Für Arbeitnehmer ist das ein entscheidender Vorteil: Gehaltsverhandlungen werden transparenter, und bestehende Ungleichheiten können sich nicht mehr unbemerkt fortsetzen.

 

Neuer Auskunftsanspruch für Beschäftigte

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist das individuelle Auskunftsrecht. Arbeitnehmer können künftig vom Arbeitgeber verlangen, Auskunft über ihr eigenes Gehalt sowie über die durchschnittlichen Gehälter vergleichbarer Tätigkeiten zu erhalten – jeweils aufgeschlüsselt nach Geschlecht.

Diese Informationen müssen innerhalb von zwei Monaten bereitgestellt werden. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig über dieses Recht zu informieren.

 

Berichtspflichten und Kontrolle der Lohnstruktur

Für Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten gelten künftig umfangreiche Berichtspflichten. Sie müssen regelmäßig offenlegen, ob und in welchem Umfang es geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede gibt.

Wird dabei ein Lohngefälle von mehr als fünf Prozent festgestellt, sind Arbeitgeber verpflichtet, gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen eine Entgeltbewertung durchzuführen und die Ursachen zu beseitigen.

 

Bessere Durchsetzung von Ansprüchen

Die neue Regelung stärkt die Position von Arbeitnehmern auch vor Gericht. Künftig gilt eine Beweiserleichterung: Nicht mehr der Arbeitnehmer muss Lohndiskriminierung beweisen, sondern der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine Benachteiligung vorliegt.

Zudem sind Entschädigungs- und Nachzahlungsansprüche bei ungleicher Bezahlung ausdrücklich vorgesehen.

 

Mehr Rechte – aber auch Handlungsbedarf

Die Gehaltstransparenz ab 2026 bringt für Arbeitnehmer deutlich mehr Klarheit und bessere rechtliche Möglichkeiten. Gleichzeitig steigt aber auch die Komplexität für Arbeitgeber – und damit die Zahl potenzieller Streitfälle.

Gerade wenn es um Auskunftsansprüche, Gehaltsunterschiede oder den Verdacht einer Diskriminierung geht, empfiehlt sich frühzeitig rechtliche Beratung. Die Kanzlei Haas und Kollegen unterstützt Arbeitnehmer wie Arbeitgeber dabei, ihre Rechte zu prüfen und rechtssicher umzusetzen.