Kein Mindestlohn bei Vorpraktikum vor Aufnahme eines Studiums

Kein Mindestlohn bei Vorpraktikum vor Aufnahme eines Studiums

Praktikanten steht unter Umständen ein Mindestlohn zu. Das ist in § 22 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Eine Ausnahme besteht bei einem sogenannten Pflichtpraktikum. Eine Klägerin wollte dennoch für ein Vorpraktikum vor Aufnahme eines Studiums den Mindestlohn geltend machen und klagte bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) – ohne Erfolg.

Mindestlohn bei Vorpraktikum – Hintergründe der Klage

In der Zeit zwischen 20.05.2019 und 19.11.2019 absolvierte die Klägerin ein Praktikum auf einer Krankenpflegestation. Dieses Praktikum war Grundvoraussetzung für einen Studiengang im Fach Humanmedizin, für den sie sich an einer privaten, staatlich anerkannten Universität beworben hatte. Eine Vergütung wurde im Rahmen des Praktikums nicht vereinbart.

Mit der Begründung, dass ein Vorpraktikum vor Aufnahme eines Studiums kein Pflichtpraktikum im Sinne des Mindestlohngesetzes sei, wollte die Klägerin eine Vergütung in Höhe von insgesamt 10.269,85 Euro geltend machen. Im Rahmen einer 5-Tage-Woche arbeitete sie in ihrem Praktikum täglich 7,45 Stunden.

Klage auf Geltendmachung des Mindestlohns abgelehnt

Das zuständige Arbeitsgericht sowie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz lehnten die Klage ab und stellten fest, dass es sich bei einem Vorpraktikum durchaus um ein Pflichtpraktikum handelt und deshalb kein Anspruch auf einen Mindestlohn nach MiLoG besteht.

Auch die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht wurde mit Urteil vom 19. Januar 2022 (Az: 5 AZR 217/21) abgewiesen. Das BAG schloss sich der Auffassung der Vorinstanzen an. Bei einem Praktikum, das nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, handelt es sich – nun höchstrichterlich festgestellt – um ein Pflichtpraktikum.

Was ist ein Pflichtpraktikum?

Von einem Pflichtpraktikum spricht man, wenn das Praktikum von einer Schule oder Universität vorgeschrieben wird. Ebenso spricht man davon, wenn das Praktikum als Vorbereitung auf eine Ausbildung angesehen wird oder als Einstiegsqualifizierung gilt.

Wann haben Praktikanten zudem keinen Anspruch auf Mindestlohn?

Neben Pflichtpraktikanten haben zudem Praktikanten unter 18 Jahre keinen Anspruch auf einen Mindestlohn. Außerdem gilt das Mindestlohngesetz auch bei einem Praktikum nicht, welches unter 3 Monate andauert.

 


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