Massive Steuererhöhung beim Vererben von Immobilien: Jetzt Vertrag vorziehen!

Massive Steuererhöhung beim Vererben von Immobilien: Jetzt Vertrag vorziehen!

Für Erben und Erblasser von Immobilien kommt es ab 2023 knüppeldick! Eine Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Größenordnung von bis zu 30 bis 40 Prozent ist möglich, da eine Änderung der Wertzahlen für Häuser und Immobilien vorgenommen wird. Nun sollte es schnell gehen: Anerkannte Experten raten, die Erbschaft vorzuziehen und die Verträge möglichst noch in diesem Jahr zu unterschreiben. Die Kanzlei Haas und Kollegen ist dabei der starke Partner an Ihrer Seite.

Diese Meldung trifft viele Bürger kurz vor Jahresende hart: Auf Erben von Immobilien kommen ab Januar 2023 höhere Erbschafts- und Schenkungssteuern zu. Diese können sich im Bereich von 30 bis 40 Prozent bewegen, im schlimmsten Fall noch höher. Für den Staat wird sich die Maßnahme lohnen, da jede zweite Erbschaft in Deutschland Häuser und Immobilien umfasst. Insgesamt knapp 400.000 Objekte werden jedes Jahr vererbt. Viele Betroffene fragen sich nun, ob das künftige Erbe wirklich geringer ausfallen muss oder es nicht doch eine Möglichkeit gibt, den übermäßigen Zahlungen zu entgehen. Die Chance gibt es, aber dafür müssen jetzt schnell Verträge aufgesetzt werden.

 

Änderung der Anlage 25 zum Bewertungsgesetz

Grund für die massiven Erhöhungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Immobilien ist eine Änderung der Anlage 25 zum Bewertungsgesetz. Entscheidend sind hier die sogenannten Wertzahlen. In Fällen, in denen die Bewertung einer Immobilie vorgenommen werden muss, aber aufgrund fehlender ähnlicher Objekte kein Vergleichswertverfahren durchgeführt werden kann, wird das Sachwertverfahren angewendet. Hierbei werden voneinander getrennt der Wert des Bodens und angenommene Herstellungskosten für das Haus ermittelt. Die Summe dieser beiden Werte wird dann mit einem Sachwertfaktor multipliziert, den Gutachterausschüsse zur Verfügung stellen. Falls dieser Sachwertfaktor nicht vorhanden ist, hat die Finanzverwaltung in der Anlage 25 zu § 191 des Bewertungsgesetzes sog. Wertzahlen festgelegt, die durch das Jahressteuergesetz 2023 verändert werden. Und hier befindet sich ein ziemlicher teurer Haken.

 

Wertzahlen explodieren: Für Erben und Erblasser kommt es knüppeldick

Denn die sog. Wertzahlen steigen von 0,9-1,0 auf 1,3-1,4. Was zunächst wenig klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als massive Mehrbelastung für die Bürger. Die geltenden Freibeträge werden weit schneller überschritten als bislang und sorgen für horrende Mehrausgaben für Erben. Ein Beispiel, bei dem die Freibeträge schon ausgeschöpft sind:

Haben Boden und Gebäude zusammen einen vorläufigen Sachwert von 1,1 Millionen Euro, beträgt dieser nach der Multiplikation mit der Wertzahl 1,0 immer noch 1,1 Millionen Euro. Bei einem Steuersatz von 19 Prozent ergibt sich eine Schenkungssteuer von 209.000 Euro. Führt man die Rechnung mit der Wertzahl 1,4 durch, ergibt sich ein Sachwert von 1,54 Millionen Euro und damit eine Schenkungssteuer von 292.600 Euro. Dies bedeutet eine Steuermehrbelastung von 83.600 Euro.

 

Das sollten Immobilienbesitzer jetzt tun!

Die Bewertung der Immobilie spielt hier eine entscheidende Rolle. Je höher der Preis angenommen wird, desto schneller sind die gesetzlich festgelegten Freibeträge ausgeschöpft und dementsprechend höher fällt die Steuerbelastung aus. Experten raten nun dazu, nicht länger zu warten und Immobilien noch vor Jahresende zu überschreiben. Hans-Joachim Beck, Leiter der Steuerabteilung des Immobilienverbandes Deutschland IVD, legt Immobilienbesitzern, die planen, ihr Haus der nachfolgenden Generation übertragen, nahe, dies vorziehen und den Vertrag noch in diesem Jahr zu unterschreiben. Hier ist Eile geboten, da die Verträge notariell beurkundet werden müssen und viele Notare über die Feiertage bis Neujahr keine Termine anbieten.

 

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