Neue Verkehrsregeln und Bußgelder für 2020

Neue Verkehrsregeln und Bußgelder 2020

Das Jahr 2020 bringt einige Änderungen im Verkehrsrecht mit sich: teils höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße, aber auch Neuregelungen, die die Sicherheit im Straßenverkehr v. a. für Radfahrer erhöhen sollen.

Wer sich nicht an der Bildung einer Rettungsgasse beteiligt, dem drohen künftig z. B. 200 Euro Bußgeld und 2 „Punkte in Flensburg“.

Wer durch eine Rettungsgasse fährt, muss mit 240 Euro Geldbuße, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Wer in zweiter Reihe parkt, muss sich auf ein Bußgeld i.H.v. 55 Euro statt bisher 15 Euro einstellen. Behindert er dabei andere, erhöht sich die Buße auf 70 Euro, gefährdet er andere, auf 80 Euro.

Wer auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen parkt oder unberechtigt auf einem Behinderten- oder E-Auto-Parkplatz, gegen den kann künftig ein Bußgeld von 55 Euro verhängt werden.

Außerdem gelten höhere Bußgelder und Strafen für Tempoverstöße: ab 21 km/h Überschreitung des Tempolimits innerorts und 26 km/h außerorts droht ein einmonatiges Fahrverbot. Wer das Tempolimit inner- oder außerorts mit mehr als 16 km/h zu viel verletzt, erhält zudem einen Punkt in Flensburg. Nicht zuletzt ist nun auch die Nutzung von Blitzer-Apps und Radarwarnern untersagt. Wer sich daran nicht hält und „erwischt“ wird, zahlt 75 Euro Geldbuße und erhält 1 Punkt in Flensburg.

Neue Verkehrsregeln sollen außerdem für mehr Sicherheit für Radfahrer sorgen und umweltbewusste Teilnahme am Straßenverkehr begünstigen.

Einige Beispiel sind:

So gilt der „grüne Pfeil“ an Ampeln künftig auch für Fahrradfahrer – unabhängig davon, ob sie auf der Fahrbahn oder auf einem parallelen Radweg fahren. Der Sicherheitsabstand, den Kraftfahrzeuge zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern einhalten müssen, wurde erhöht: innerorts nun mindestens 1,5 m – außerorts wenigstens 2 m.

LKW und Busse dürfen bei Rechts-Abbiegevorgängen, bei denen mit Rad- und Fußverkehr zu rechnen ist, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren.

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