Der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

Wenn es um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht, werden Arbeitnehmer häufig mit Begriffen konfrontiert, die ähnlich klingen, aber sehr unterschiedliche Dinge beschreiben. So ist es auch bei den Begriffen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag.


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Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Mit einem Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird. Eine Frist muss hierbei nicht eingehalten werden. Das Arbeitsverhältnis kann somit auch im Einvernehmen sofort beendet werden. Der Unterschied zu einer Kündigung ist, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht von einer Seite erklärt wird, sondern, dass dies im Einvernehmen geschieht.

Da die Wirkung jedoch die gleiche wie eine Kündigung ist, muss im Arbeitsrecht ein Aufhebungsvertrag schriftlich geschlossen werden. Andernfalls ist er unwirksam.

Gravierende Folgen kann ein Aufhebungsvertrag haben, wenn der Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitslos ist. Denn im Regelfall erhält der Arbeitnehmer für das Arbeitslosengeld I eine Sperre von bis zu drei Monaten. Diese Sperrfrist entfällt nur in besonderen Ausnahmefällen.




Was ist ein Abwicklungsvertrag?

Mit einem Abwicklungsvertrag werden die Modalitäten geregelt, wie das Arbeitsverhältnis „abgewickelt“, also aufgelöst werden soll. Typische Regelungsinhalte sind beispielsweise die Freistellung des Arbeitnehmers ab einem bestimmten Zeitpunkt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage gegen die Zahlung einer bestimmten Abfindung. Aber auch welche Note der Arbeitnehmer im Arbeitszeugnis erhält und bis wann der Arbeitnehmer alle Betriebsgegenstände, wie Laptop, Handy oder Arbeitskleidung zurückgeben muss werden häufig geregelt. Entscheidend ist wie in allen Verträgen, dass beide Vertragsparteien die im Vertrag getroffenen Regelungen einvernehmlich festhalten.

Ein Abwicklungsvertrag wird aufgrund seiner Natur daher häufig nach einer Kündigung geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt steht also schon fest, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird. Da in einem Abwicklungsvertrag lediglich die Modalitäten der Vertragsauflösung geklärt werden, kann dieser dem Grunde nach auch mündlich vereinbart werden. Um Missverständnissen vorzubeugen und zu Beweiszwecken ist es jedoch immer ratsam, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten.

Da mit dem Abwicklungsvertrag regelmäßig auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet wird, gilt es im Hinblick auf eine eventuelle Sperrfrist beim Arbeitslosengeld besondere Vorsicht walten zu lassen. Es ist daher immer sinnvoll, den Vertrag von einem im Arbeitsrecht und Steuerrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.




Unterschiede zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag haben unterschiedliche Zielrichtungen und tragen daher auch unterschiedliche Inhalte in sich. Im folgenden Stellen wir diese wesentlichen Unterschiede kurz und übersichtlich für Sie dar.

Die Unterschiede im Überblick

Aufhebungsvertrag Abwicklungsvertrag
Regelt das „ob“ der Vertragsbeendigung löst also das Arbeitsverhältnis auf. Regelt das „wie“ der Vertragsbeendigung, bezieht sich also auf eine Kündigung.
Es müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Die Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.
Muss schriftlich geschlossen werden. Kann auch mündlich geschlossen werden. Eine schriftliche Vereinbarung ist jedoch immer anzuraten.
Führt im Regelfall zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes. Führt nur in Ausnahmefällen zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes



Wie kann mir ein Anwalt bei einem Aufhebungsvertrag und/oder Abwicklungsvertrag helfen?

Durch einen im Arbeitsrecht und Steuerrecht versierten Rechtsanwalt können die jeweiligen Auswirkungen der Verträge auf Ihre besondere Situation bewertet werden. Entscheidend sind hierzu die Fragen zu Auswirkung auf eine eventuelle Sperrfrist beim Arbeitslosengeld sowie die steuerlichen Auswirkungen. Denn insbesondere Abfinden müssen bei der Einkommenssteuer mit versteuert werden.

Ein Rechtsanwalt kann die jeweiligen Regelungen prüfen, für Sie günstigere Regelungen aufzeigen und diese in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber für Sie durchsetzen.


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