Workation - Vorteile, Nachteile, Regelungen

„Workation“: Urlaub, Arbeit oder beides?

Wahrscheinlich kennen Sie das Gefühl: Der Urlaub ist vorbei, Sie packen Ihre Koffer, verabschieden sich von der Sonne und bald hat Sie der graue Alltag wieder. Ein neues Phänomen für ortsunabhängige Arbeitskräfte verbindet nun Urlaub und Alltag und erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Doch was ist Workation genau, welche Vor- und Nachteile gibt es und was ist diesbezüglich rechtlich zu beachten?

In unserem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Modell Workation. Haben Sie konkrete Fragen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.




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Workation: Was ist das überhaupt?

Bei einer sogenannten Workation handelt es sich nicht um Urlaub im klassischen Sinne, sondern um eine Verbindung zwischen Arbeit und der Möglichkeit zu reisen und zu urlauben. Ein Teil des Tages wird normal Dienst verrichtet, wobei keine Rolle spielt, ob das im Arbeitsvertrag festgeschriebene Pensum am Strand oder der Berghütte absolviert wird. Der Feierabend steht zur freien Verfügung und kann an fernen Orten der Welt verbracht werden.




Wo liegt der Unterschied zwischen Workation und einer klassischen Urlaubsreise?

Für die klassische Urlaubsreise müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber Urlaub beantragen und können sich in der genehmigten Zeit komplett zurücklehnen. Bei einer Workation ist das nicht der Fall. Zwar müssen Sie nicht im Büro oder im Homeoffice sitzen, aber haben trotzdem Fristen einzuhalten, E-Mails zu versenden und an digitalen Arbeitstreffen teilzunehmen. Die wahrgenommene Urlaubsumgebung entbindet Sie also nicht von Ihren arbeitsrechtlichen Pflichten.




Welche Vorteile bietet eine Workation?

Von einer gut organisierten Workation können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Die Angestellten entwickeln während ihres Auslandaufenthalts eine nachhaltig höhere Motivation für ihre Arbeit und sammeln positive Erfahrungen. Darüber hinaus beeinflussen Entspannung und Flexibilität die Arbeitsmoral positiv. Arbeitgeber profitieren von der höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung an das eigene Unternehmen. Zudem erhöhen vergleichbare arbeitgeberseitige Angebote die Attraktivität des Betriebs und locken qualifizierte Bewerber an.




Welche Nachteile bringt eine Workation mit sich?

Der wohl größte Nachteil liegt arbeitgeberseitig in möglicherweise aufkommender Missgunst in der Arbeitnehmerschaft. Werden nur ausgewählten Mitarbeitern Workations ermöglicht, kann das zu einem schlechteren Teamgefühl führen. Zudem besteht das Risiko, dass die Grenzen zwischen Arbeit und Urlaub bei Mitarbeitern im Ausland zusehends verwischen und die Motivation vor Ort dementsprechend sinkt. Abreitnehmerseitig sind der Planungsaufwand sowie die fehlende direkte Kommunikation mit Kollegen und dem Team nicht zu unterschätzen.




Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Workation?

In Deutschland besteht derzeit kein Anspruch auf Workation für Arbeitnehmer. Daher obliegt es bislang dem Willen des Arbeitgebers, ob und in welchem Umfang dieses Modell möglich ist. Falls Sie sich gerade auf Stellen bewerben, können Sie bei den anstehenden Vertragsverhandlungen mit Ihrem neuen Arbeitgeber darauf drängen, die Möglichkeit einer Workation in Ihrem Arbeitsvertrag festzuschreiben.




Welche gesetzlichen Regelungen gelten während einer Workation?

Bislang existiert in Deutschland keine gesetzliche Grundlage für das Workation-Modell. Somit müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander vereinbaren, welche Regelungen gelten sollen. Zu folgenden Punkten sollten klare Vereinbarungen getroffen werden:

  • Zeitraum der Workation,
  • erlaubte Länder bzw. Regionen,
  • geregelte Arbeitszeit,
  • Erreichbarkeit,
  • Finanzierung des Aufenthalts,
  • Benötigte Ausrüstung,
  • Voraussetzungen, wann verpflichtend ins Heimatland zurückgereist werden muss.



Was ist rechtlich bei einer Workation zu beachten?

Dauert die Workation nur wenige Wochen, findet grundsätzlich weiter das deutsche Arbeitsrecht Anwendung. Da der Beschäftigungsschwerpunkt weiterhin in Deutschland besteht, ergeben sich beispielsweise in den Bereichen Lohn, Urlaub und Arbeitszeit keine Änderungen. Ebenso verhält es sich mit der Sozialversicherung. Verbleibt der Schwerpunkt der Beschäftigung in Deutschland, da der Aufenthalt im Ausland nur kurzfristig ist, bleiben die betroffenen Arbeitnehmer auch in ihrem Heimatland sozialversichert. Arbeitnehmerseitig ist es an dieser Stelle sinnvoll, eine A1-Bescheinigung vom Arbeitgeber anzufordern, womit im EU-Ausland nachgewiesen werden kann, dass Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland abgeführt werden (im außereuropäischen Ausland geben vorhandene Abkommen zwischen den betreffenden Staaten einen Hinweis, was bezüglich der Sozialversicherung zu beachten ist).




Deutschland oder Ausland: Welche Feiertage gelten bei einer Workation?

Bei gesetzlichen Feiertagen gelten, anders als beispielsweise beim Arbeitsrecht, die Feiertage des Landes, wo gerade die Workation stattfindet. In der vorher vereinbarten Regelung sollte daher unbedingt festgelegt werden, wie an gesetzlichen Feiertagen in Deutschland und an Feiertagen des Urlaubslands mit der Arbeitszeit verfahren wird.




Workation und 183-Tage-Regel: Was hat es damit auf sich?

Steuerrechtlich muss bei einer Workation unbedingt die 183-Tage-Regel beachtet werden. Ist diese Arbeitszeit im Ausland erreicht, entsteht eine Lohnsteuerpflicht in dem Land, in dem die Workation absolviert wird. Bei weniger als 183 Tagen Arbeit im Ausland gilt weiterhin deutsches Recht.




Gut vorbereitete Workation kann ein Gewinn sein: Jetzt Beratung einholen!

Zusammengefasst bietet eine Workation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer viele Chancen. Angestellte können im Idealfall Urlaub und Arbeit perfekt miteinander verbinden, Unternehmen steigern ihre Attraktivität und schaffen neue Motivation für die Mitarbeiter. Der Erfolg dieses Modells hängt zu einem großen Teil von einer guten Planung und vorherigen Absprachen zwischen den beteiligten Parteien ab. Wir beraten Sie gerne umfassend zu allen rechtlichen Rahmenbedingungen!


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