„Bastard“ Kündigung wegen Beleidigung auch ohne Abmahnung möglich
Beleidigt ein Mitarbeiter einen Arbeitskollegen mit dem Begriff „Bastard“, kann dies zu einer ordentlichen Kündigung auch ohne einschlägige Abmahnung führen. So entscheid es das Landesarbeitsgericht Hamm in einem Urteil vom 20. Januar 2022 (18 Sa 645/21). Im konkreten Fall hatte eine Mitarbeiterin, die seit 2009 als Verkäuferin in einem Betrieb angestellt war, im Dezember 2019