Dienstliche SMS müssen in der Freizeit nicht gelesen werden
Wer einen wichtigen Job hat, muss eigentlich immer erreichbar sein. Oder doch nicht? Das Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein hat nun entschieden, dass ein Arbeitnehmer keine dienstlichen SMS in der Freizeit lesen muss. Das Recht auf Nichterreichbarkeit diene auch dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer, so die zuständigen Richter. Viele Arbeitstätige werden es kennen: Auch in der