Einseitige Rücknahme eines Teilzeitantrags nicht möglich – Revision zugelassen
Ein Urteil des LAG Düsseldorf wurde aktuell wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zur Revision zugelassen. Die Revision ist unter dem Az. 9 AZR 312/20 beim BAG anhängig. Der Klagehergang Wer seine im Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit verkürzen will, der muss dies nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) seinem Arbeitgeber schriftlich