Grunderwerbsteuerfreier Erwerb vom Miterben
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG greift auch dann ein, wenn Miterben zunächst die Bildung von Bruchteilseigentum und in einem zweiten Schritt die Übertragung auf einen Miterben vereinbaren, wenn dieser unmittelbar Alleineigentümer wird. Dies hat der 8. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden. Die Klägerin war zusammen mit ihrer Schwester Miterbin ihrer Eltern. Zur