Nachträgliche Anfechtung eines Aufhebungsvertrags im Arbeitsrecht: Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Aufhebungsvertrags nachträglich anfechten: Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer eine plötzliche und oft unerwartete Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedeuten. Doch was, wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben und später feststellen, dass Sie benachteiligt wurden oder unter Druck standen? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, unter welchen Umständen eine nachträgliche Anfechtung eines Aufhebungsvertrags möglich ist und wie Sie am besten vorgehen.


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Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet wird. Im Gegensatz zur Kündigung gibt es hier keine gesetzlichen Kündigungsfristen oder einen besonderen Kündigungsschutz. Häufig wird ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung oder anderen finanziellen Anreizen verbunden.


Wichtige Merkmale eines Aufhebungsvertrags:

  • Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Keine Kündigungsfristen erforderlich
  • Mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
  • Keine Betriebsratsbeteiligung notwendig



Kann man einen Aufhebungsvertrag nachträglich anfechten?

Ja, unter bestimmten Umständen können Arbeitnehmer einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag nachträglich anfechten. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen und unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich.

Die wichtigsten Anfechtungsgründe sind:


1. Irrtum

Wenn ein Arbeitnehmer bei Abschluss des Vertrags einem erheblichen Irrtum unterlag, kann eine Anfechtung möglich sein. Ein Irrtum liegt beispielsweise vor, wenn der Arbeitnehmer über wesentliche Vertragsinhalte getäuscht wurde oder sich in Bezug auf die finanziellen Konsequenzen verschätzt hat.


2. Arglistige Täuschung

Wurde der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber über entscheidende Fakten getäuscht, kann eine Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung erfolgen. Beispiele dafür sind falsche Angaben zur Sozialversicherung, zu Abfindungen oder zu weiteren beruflichen Perspektiven.


4. Widerrechtliche Drohung

Ein Aufhebungsvertrag kann angefochten werden, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Unterschrift genötigt hat, etwa durch die Androhung einer fristlosen Kündigung oder anderer arbeitsrechtlicher Nachteile.


5. Sittenwidrigkeit und Verstoß gegen Treu und Glauben

Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, wenn er besonders einseitig ist und den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Dies ist der Fall, wenn eine erhebliche Disparität zwischen den Vorteilen für den Arbeitgeber und den Nachteilen für den Arbeitnehmer besteht.




Wie kann ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anfechten?

Die Anfechtung eines Aufhebungsvertrags muss schriftlich und unverzüglich erfolgen. Zudem sind bestimmte Fristen zu beachten:

  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung: Innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung oder der Beendigung der Zwangslage.

  • Anfechtung wegen Irrtums: Unverzüglich nach Kenntnis des Irrtums.

Da die Anfechtung eines Aufhebungsvertrags rechtlich komplex ist, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.




Auswirkungen der Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

Wird ein Aufhebungsvertrag erfolgreich angefochten, gilt das Arbeitsverhältnis als nicht beendet. Der Arbeitnehmer kann seinen Arbeitsplatz unter Umständen zurückerlangen. Allerdings kann die Anfechtung auch arbeitsgerichtlich geprüft werden, sodass eine rechtliche Auseinandersetzung unvermeidbar sein kann.

Wichtig: Auch die Bundesagentur für Arbeit kann im Falle eines rechtswidrigen Aufhebungsvertrags eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen. Eine professionelle Beratung durch einen Anwalt hilft, solche Konsequenzen zu vermeiden.




Was tun, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag anfechten wollen?

  • Unterschreiben Sie nie unter Druck! Lassen Sie sich nicht drängen, sondern nehmen Sie sich Zeit zur Prüfung des Vertrags.

  • Lassen Sie sich beraten! Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation analysieren und Sie umfassend unterstützen.

  • Handeln Sie schnell! Die Fristen zur Anfechtung sind eng begrenzt.

Lassen Sie sich von Experten beraten!

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und möchten diesen nachträglich anfechten? Die Kanzlei Haas und Kollegen GmbH ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und unterstützt Sie mit fundierter Beratung und kompetenter Vertretung.

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