LAG Düsseldorf: Kurzarbeit Null verringert den Urlaubsanspruch
Die Frage, ob die Kurzarbeit Null, also die komplette Einstellung der Arbeit im Rahmen der Kurzarbeit, den Urlaubsanspruch der betroffenen Arbeitnehmer reduziert, hat das LAG Düsseldorf mit einem deutlichen „ja“ beantwortet. Es hat sich hierbei der Entscheidung der Vorinstanz, des ArbG Essen angeschlossen. Sachverhalt: Urlaub nach Kurzarbeit Null gestrichen Die Klägerin war als Verkaufshilfe mit