Zwischenzeugnis im Arbeitsrecht – 6 Antworten vom Anwalt
Ein Zwischenzeugnis gibt dem Arbeitnehmer Auskunft über die aktuelle Tätigkeit, die eigene Qualifikation und das Sozialverhalten im Betrieb. Es entspricht insoweit dem normalen Arbeitszeugnis, welches regelmäßig bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 106 GewO vom Arbeitgeber angefordert werden kann. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass das Arbeitsverhältnis auch nach Erteilung des Zeugnisses fortgesetzt wird. Für