Kündigung bei Verweigerung eines Corona-Tests
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden in vielen Unternehmen 3G-Regeln eingeführt. Die Corona-Schutzverordnungen auf Länder- und Bundesbene machten diese sogar zur Pflicht für Betriebe. Seitdem gilt für Ungeimpfte, Nichtgenesene aber auch für Mitarbeitende, die über ihren Impfstatus oder ihre Genesenheit keine Auskunft geben möchten, am Arbeitsplatz eine Testpflicht. Der Arbeitgeber ist durch das Gesetz zum Nachweis