Tagesarchiv: 18. März 2022

Kündigung bei Verweigerung eines Corona-Tests

Kündigung bei Verweigerung eines Corona-Tests

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden in vielen Unternehmen 3G-Regeln eingeführt. Die Corona-Schutzverordnungen auf Länder- und Bundesbene machten diese sogar zur Pflicht für Betriebe. Seitdem gilt für Ungeimpfte, Nichtgenesene aber auch für Mitarbeitende, die über ihren Impfstatus oder ihre Genesenheit keine Auskunft geben möchten, am Arbeitsplatz eine Testpflicht. Der Arbeitgeber ist durch das Gesetz zum Nachweis

Kategorien



Kanzlei Haas und Kollegen
Rechtsanwälte & Steuerberater

Rudolf-Diesel-Str. 5
D - 65760 Eschborn

06173 - 318 170

info@haas-eschborn.de

Zum Kontaktformular

Jetzt Kontakt zur Kanzlei Haas und Kollegen GmbH aufnehmen:

Jetzt anrufen