Überstunden: Arbeitnehmer sind in der Beweispflicht
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts müssen Arbeitnehmer, die vergütete Überstunden machen, diese auch zweifelsfrei nachweisen können. So liegt die Beweispflicht im Zweifelsfall immer beim Arbeitnehmer, was Arbeitgeber entlastet. Im konkreten Fall hatte ein Auslieferungsfahrer auf Auszahlung seiner Überstunden geklagt. Auslieferungsfahrer will 350 Überstunden ausbezahlt bekommen Ein Auslieferungsfahrer hatte in zweieinhalb Jahren Arbeit einen Überschuss von