Fristlose Kündigung ist bei Tankkartenmissbrauch möglich!
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat klargestellt, dass der Missbrauch einer dienstlichen Tankkarte zu privaten Zwecken eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt (Urt. v. 29.03.2023, Az.: 2 Sa 313/22). Die zuständigen Richter stellten eine erhebliche Verletzung der Arbeitspflichten fest, was eine Abmahnung unnötig macht. Tankt ein Angestellter sein Privatfahrzeug mit einer von seinem Arbeitgeber bereitgestellten Tankkarte