Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Kurzzeitige Beschäftigung von Personal aus dem Ausland
Seit 1. März 2024 ist es so weit: Die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist in Kraft getreten. Ein Baustein davon ist die sog. kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung, womit es Unternehmen möglich gemacht wird, in besonders arbeitsintensiven Zeiten kurzfristig ausländische Arbeitnehmer einzustellen. Vielen Arbeitgebern fällt es mittlerweile schwer, in Spitzenzeiten ihrer Branchen alle notwendigen Stellen zu