Altersteilzeit: Kein zusätzlicher Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung
In einem aktuellen Urteil vom 3. Januar 2025 (Az. 9 Sa 909/23) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschieden, dass Arbeitnehmer im kontinuierlichen Modell der Altersteilzeit bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Nachzahlung einer fiktiven Vollzeitvergütung haben. Hintergrund des Falls Der Kläger war seit dem Jahr 2000 als Privatkundenbetreuer bei einer gesetzlichen Krankenkasse