Tagesarchiv: 7. Oktober 2025

Fehler im BEM-Verfahren: LAG Baden-Württemberg erklärt Kündigung für unwirksam

Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung bei Fehlern im BEM-Verfahren

(Landesarbeitsgericht Baden‑Württemberg, Urteil vom 14.01.2025 – Az. 15 Sa 22/24) Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat entschieden: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) fehlerhaft durchgeführt wurde. Arbeitgeber tragen die volle Verantwortung – auch dann, wenn ein externer Dienstleister das Verfahren übernimmt.   Worum ging es im Fall? Ein Arbeitnehmer war über längere

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