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Geschlechtsbedingte Entgelt­benachteiligung: Neues BAG-Urteil stärkt Rechte von Beschäftigten

BAG stärkt Equal-Pay: Geschlechtsbedingte Entgelt­benachteiligung

Das BAG hat in seinem Urteil vom 23. Oktober 2025 (Az. 8 AZR 300/24) klargestellt: Wenn eine Frau bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger verdient als ein vergleichbarer männlicher Kollege, reicht das aus, um eine geschlechtsspezifische Entgeltbenachteiligung zu vermuten. Arbeitgeber müssen in solchen Fällen nachweisen, warum die Entgeltunterschiede gerechtfertigt sind — andernfalls drohen Nachforderungen. Für

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