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EuGH (C-134/24): Kündigungen bei Massenentlassungen ohne Anzeige bleiben ein Risiko

EuGH (C-134/24): Kündigungen bei Massenentlassungen ohne Anzeige bleiben ein Risiko

Der EuGH hatte zu klären, welche Folgen es hat, wenn ein Arbeitgeber im Rahmen einer Massenentlassung Kündigungen ausspricht, ohne vorher die gesetzlich vorgeschriebene Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten (in Deutschland typischerweise: Agentur für Arbeit). Hintergrund ist die EU-Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG, die sicherstellen soll, dass Behörden und Arbeitnehmervertretungen rechtzeitig eingebunden werden, um Folgen abzufedern und

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