Welche Rechte hat der Arbeitnehmer bei einer Betriebsschließung

Betriebsschließung – Welche Rechte hat der Arbeitnehmer?

Die Bedingungen in der Wirtschaft unterliegen stetigen Veränderungen - vor allem im Hinblick auf die derzeitige Corona-Krise. Immer wieder kommt es in diesem Prozess zu Betriebsschließungen. Dieser Umstand trifft viele Arbeitnehmer hart. Doch Sie sind dieser Situation nicht vollkommen rechtlos ausgeliefert.

Die Anwaltskanzlei Haas und Kollegen aus Eschborn bei Frankfurt am Main hat bereits zahlreiche Arbeitnehmer deutschlandweit durch diese schwere Zeit begleitet und konnte für diese neben erfolgreichen Kündigungsschutzklagen auch hohe Abfindungen erstreiten. Haben Sie eine Kündigung wegen einer Betriebsschließung erhalten, so empfiehlt sich der Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie in dieser Situation unterstützt und Ihre Rechte als Arbeitnehmer wahrt.

In der derzeitigen Krisenzeit aufgrund Corona sehen sich viele Arbeitneher einer Betriebsschließung gegenüber. In diesem Rechtstipp wollen wir Ihnen grundlegende Informationen zu Ihren Rechten in dieser Lage geben, was jedoch eine individuelle Beratung durch einen Arbeitsrecht Anwalt nur vorgreifen, diese aber nicht überflüssig machen kann. Nun zur Frage: Welche Rechte hat der Arbeitnehmer bei einer Betriebsschließung.



1. Was ist eine Betriebsschließung

27.10.2020

Hierzu muss man zunächst wissen, wann ein Betrieb vorliegt. Ein Betrieb ist eine eigenständige organisatorische- und räumliche Einheit mit einer bestimmt Anzahl von Mitarbeitern eines Unternehmens. Entscheidend ist somit der organisatorische Aufbau. Ein Unternehmen kann somit aus mehreren Betrieben bestehen. Das Paradebeispiel ist ein organisatorisch eigenständiger Produktionsbetrieb innerhalb eines Unternehmens, welches Produkte produziert. Es ist auch möglich, dass mehrere miteinander verbundene Filialen (die als Betriebsteile gelten) zusammen einen Betrieb bilden.

Bei einer Betriebsschließung wird dieser einzelne Produktionsbetrieb endgültig aufgegeben. Es handelt sich um einen Fall der in § 111 BetrVG beschriebenen Betriebsveränderung. Das Gesamtunternehmen an sich kann also durchaus weiterhin bestehen. Wird die Produktion in diesem Betrieb nur vorübergehend ausgesetzt, liegt keine Betriebsschließung vor.



2. Rechtfertigt eine Betriebsschließung eine betriebsbedingte Kündigung?

27.10.2020

Die Antwort ist Ja. Allerdings muss der Arbeitgeber gewisse Regeln beachten.

Betriebsbedingte Kündigungen sind immer dann möglich, wenn dringende betriebliche Erfordernisse die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers dauerhaft unmöglich machen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der betroffene Arbeitsplatz aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung endgültig wegfällt. Hierbei ist vollkommen unerheblich, ob diese unternehmerische Entscheidung wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht.

Betriebe können daher auch geschlossen werden, obwohl diese einen Gewinn erwirtschaften.



3. Kann ich gegen eine betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsschließung vorgehen?

27.10.2020

Grundsätzlich ja. Sie können mit einer Kündigungsschutzklage gegen Ihre Kündigung vorgehen. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr Arbeitsplatz dem Kündigungsschutzgesetz unterfällt. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie müssen Arbeitnehmer im Sinne des § 611a BGB sein. Arbeitnehmer ist demnach, wer sich aufgrund eines Vertrages im Dienste eines anderen zu fremdbestimmter, weisungsgebundener Arbeit in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis verpflichtet.
  • Mindestens 10 Arbeitnehmer (Bei Einstellungen vor dem 31.12.2004 mindestens 5 Arbeitnehmer) sind in dem Unternehmen beschäftigt. Teilzeitarbeitnehmer werden nur anteilig, entsprechend ihrer Arbeitszeit, gezählt.
  • Die Wartezeit (Probezeit) von sechs Monaten Beschäftigung in demselben Unternehmen ist absolviert.

Aber auch wenn ihr Arbeitsverhältnis nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterfällt, kann eine Kündigungsschutzklage möglich sein, wenn sich die Kündigung im Lichte der §§ 242, 138 BGB als treuwidrig erweist.

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Empfang der Kündigung erhoben werden. Aus diesem Grund ist ein schnelles Handeln gefragt. Es empfiehlt sich einen fachkundigen Anwalt zu kontaktieren, der die komplexe Frage, ob die betriebsbedingte Kündigung rechtswidrig ist, beantworten kann und in dieser Situation schnell und zielführend handelt.



4. Welche Erfolgsaussichten bestehen bei einer Kündigungsschutzklage

27.10.2020

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Jeder Einzelfall ist geprägt von individuellen Unterschieden, welche die Erfolgschancen beim Kündigungsschutz in die eine oder andere Richtung beeinflussen können.

Wesentliche Angriffspunkte sind neben den allgemeinen Formalien der Kündigung, die Zeit, zu welcher die Kündigung ergeht, die gesetzeskonforme Beteiligung des Betriebsrates (soweit ein solcher besteht), die Einhaltung der Formalien bei Massenentlassungen sowie das Vorliegen einer korrekten Sozialauswahl.

a. Formalien der Kündigung

Wie bei alle Kündigungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Formalien wie das Schriftformerfordernis und die Kündigungsfrist eingehalten werden.

b. Zeit der Kündigung

Erfolgt die Kündigung bereits zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht endgültig feststeht, ob der Betrieb tatsächlich geschlossen wird oder nicht, ist die Kündigung unwirksam. Da es für einen Arbeitnehmer mangels Einsicht in die entsprechenden Vorgänge unmöglich ist dies zu beurteilen, ist hier der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Er muss also nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Kündigung schon feststand, dass der Betrieb endgültig geschlossen wird.

c. Beteiligung des Betriebsrates

Besteht in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, und hat das Unternehmen in der Regel mehr als 20 Mitarbeiter, so muss der Arbeitgeber diesen rechtzeitig und umfassend über die beabsichtigte Betriebsschließung informieren und sich mit diesem beraten. Hierbei ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Versuch eines Interessensausgleichs mit dem Betriebsrat zu erzielen. In diesem verhandeln Arbeitgeber und Betriebsrat über das „ob“ der Betriebsschließung. Den Arbeitgeber trifft jedoch nur die Pflicht Verhandlungen zu führen, nicht hingegen eine bestimmte Einigung zu erzielen.

Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten gegenüber dem Betriebsrat nicht nach, so kann die Kündigung unwirksam sein.

d. Formalien bei Massenkündigungen

Im Falle von Betriebsschließungen ergehen häufig Massenkündigungen. Dies ist bereits der Fall wenn in einem Unternehmen mit 20 Mitarbeitern fünf Arbeitsverhältnisse gekündigt werden. Für diese gelten besondere gesetzliche Vorgaben gem. § 17 KSchG. Werden diese vom Arbeitgeber nicht eingehalten, so ist die Kündigung unwirksam.

e. korrekte Sozialauswahl

Bei einer Betriebsschließung ist häufig keine Sozialauswahl vorzunehmen, da sämtliche Arbeitsverhältnisse wegfallen. Werden jedoch innerhalb eines Betriebes nur einzelne Filialen geschlossen, oder soll die Betriebsschließung etappenweise erfolgen, muss der Arbeitgeber eine entsprechende Sozialauswahl vornehmen. Für diese gelten die Vorgaben des § 1 Abs. 3 KSchG.

Macht der Arbeitgeber hierbei Fehler, hat dies die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge.

Ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht, lässt sich häufig nur schwer beurteilen. Mit der Mandatierung eines erfahrenen Rechtsanwalts können Sie Ihre Chancen in einem solchen Prozess erheblich steigern.



5. Habe ich bei einer betriebsbedingten Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung?

27.10.2020

Auch wenn Abfindungen oftmals vereinbart werden, haben Sie grundsätzlich leider keinen festen rechtlichen Anspruch darauf. Es liegt grundsätzlich im Ermessen Ihres Arbeitgebers, ob dieser eine Abfindung zahlt. Diese kann er direkt mit ihnen oder dem Betriebsrat im Rahmen einer Verhandlung vereinbaren.

Besteht das Unternehmen aus mehr als 20 Mitarbeitern gibt es im Falle von Betriebsschließungen grundsätzlich die Pflicht für den Arbeitgeber einen Sozialplan mit dem Betriebsrat zu vereinbaren. Kommt es zu keiner Einigung, wird ein Sozialplan von einer Einigungsstelle festgelegt. Im Rahmen dieser Sozialpläne werden regelmäßig Abfindungen festgeschrieben. Dennoch lassen sich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage häufig nochmals höhere Abfindungen erstreiten.

Zudem kann sich der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung gem. § 1a KschG selbst verpflichten. Dies ist der Fall, wenn er die Kündigung nach den dort geregelten Voraussetzungen gestaltet. Hierzu muss zunächst als Kündigungsgrund explizit das Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse ausdrücklich genannt werden. Des Weiteren muss ein Hinweis in dem Kündigungsschreiben enthalten sein, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung erhält, wenn er im Zuge der drei-wöchigen Klagefrist keine Kündigungsschutzklage erhebt. Liegen alle diese Merkmale vor, und der Arbeitnehmer lässt die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage verstreichen, erhält er einen Anspruch auf die Auszahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsverdienstes für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Wenn jedoch eines dieser Merkmale fehlt, müssen sie sich rechtzeitig mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren, um eine Abfindung erstreiten zu können.

Da Kündigungen auch im Falle einer Betriebsschließung in vielen Fällen angreifbar sind, können Sie häufig lukrative Abfindungen erstreiten. Sie sollten sich daher im Vorfeld durch einen kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen.



6. Habe ich bei Betriebsschließung ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz an einem anderen Standort?

27.10.2020

Selbstverständlich kommt es darauf an, ob eine komplette Betriebsschließung vorliegt oder lediglich die Schließung einzelner Betriebsteile (Filialen). Dabei kommt es auf den Grad der Autonomie an, von daher ist die Abgrenzung ob es sich um einen Betrieb als solchen oder ein Betriebsteil handelt, häufig nicht einfach.

Wird der komplette Betrieb geschlossen gibt es kein Anrecht auf einen Arbeitsplatz an einem anderen Standort des Unternehmens. Wird hingegen nur ein Betriebsteil geschlossen, kann ein solches Anrecht auf einen Arbeitsplatz in einem anderen Betriebsteil bestehen.

Bleiben im Unternehmen andere Standorte Erhalten, so ist auch eine Änderungskündigung durch den Arbeitgeber möglich. Um die Erfolgsaussichten eines solch komplexen Vorgehens besser bewerten zu können, sollten Sie sich unbedingt rechtlichen Beistand holen.



7. Besonderer Kündigungsschutz bei Betriebsschließung - kann mir trotzdem gekündigt werden?

27.10.2020

Für besonders schutzbedürftige Personengruppen, wie schwangere, Arbeitnehmer in Eltern- oder Pflegezeit oder auch Schwerbehinderte besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Im Falle einer Betriebsschließung kann diesen jedoch trotzdem gekündigt werden, da sämtliche Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen. Kündigungen sind daher auch während dem Mutterschutz, der Elternzeit, der Pflegezeit und gegenüber Schwerbehinderten möglich. Allerdings muss der Arbeitgeber zuvor eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde einholen und deren Zustimmung abwarten. Geschieht dies nicht, ist die Kündigung unwirksam und sollte mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden.



8. Gibt es bei einer Betriebsschließung besondere Kündigungsschutzvorschriften?

27.10.2020

Ob besondere Kündigungsvorschriften bestehen hängt vom konkreten Einzelfall ab. So bestehen besondere Kündigungsvorschriften

  • Wenn ein Betriebsrat besteht und das Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt hat gem. § 111 BetrVG
  • Im Falle von Massenentlassungen gem. § 17 KSchG
  • Im Falle von Mutterschutz gem. 17 MuSchG
  • Während der Elternzeit gem. § 18 BEEG
  • Während der Pflegezeit gem. § 5 PflegeZG
  • Im Falle schwerbehinderter Personen gem. § 168 SGB IX

Für einfache Betriebsratsangehörige besteht jedoch bei einer Betriebsstillegung kein besonderer Kündigungsschutz.



9. Fazit zu Arbeitnehmerrechten bei einer Betriebsschließung

27.10.2020
  • Es gilt zu Unterscheiden ob eine Betriebsschließung oder nur eine Schließung von Teilen des Betriebes vorliegt.
  • Die Betriebsschließung stellt einen betriebsbedingten Kündigungsgrund dar.
  • Auch gegen betriebsbedingte Kündigungen wegen einer Betriebsschließung besteht Kündigungsschutz.
  • Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist erhoben werden.
  • Da Kündigungen auch im Falle einer Betriebsschließung angreifbar sind, können lukrative Abfindungen erstritten werden.
  • Ein Anspruch auf einen Arbeitsplatz an einem anderen Standort kann nur bestehen, wenn lediglich ein Teil des Betriebes geschlossen wird.
  • Auch bei Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes ist eine Kündigung bei einer Betriebsschließung möglich.
  • Bei Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes muss der Arbeitgeber weitere, zusätzliche gesetzliche Reglungen beachten, welche bei Verstößen zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen können.


Arbeitsrecht Anwalt bei Betriebsschließung in Eschborn bei Frankfurt am Main

27.10.2020