Category: Steuerrecht-Steuerberatung

Steuervergünstigung für E-Dienstwagen

2020 – neue Steuervergünstigung für E-Dienstwagen

Die Bundesregierung will nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität auch im geschäftlichen Umfeld weiter fördern. Die steuerliche Begünstigung von E-Fahrzeugen in Unternehmen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurde bereits für das Jahr 2019 begonnen und wird nun weiter ausgestaltet. Für Unternehmen interessant: Anschaffungskosten für E-Nutzfahrzeuge (Lieferfahrzeuge z. B.) und elektrisch betriebene Schwerlast-Fahrräder können nun als Sonderabschreibung in

Einreichung Steuererklärung

Vorschau auf die Steuertermine Oktober 2019:

10. Oktober 2019: Umsatzsteuer; Lohnsteuer; Kirchensteuer zur Lohnsteuer; Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.10. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig

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