Kategorie: Steuerrecht-Steuerberatung

Rundbrief für Mandanten der Kanzlei Haas und Kollegen

Mandantenbrief März 2021

Unser Mandantenbrief wird monatlich über unseren Newsletter versendet und enthält neben den anstehenden Steuerterminen auch allerlei steuerliche Tipps und Neuigkeiten. Um den Mandantenbrief regelmäßig per E-Mail zu erhalten, können Sie sich gerne in unseren Newsletter eintragen:  Newsletter abonnieren! Inhalt im März 2021 Für alle (selbstständigen) Steuerpflichtigen: Keine Pfändung der Corona-Überbrückungshilfe Für alle Steuerpflichtigen: Neues zur

Corona-Hilfen: Welche Strafen drohen bei falschen Angaben?

Corona-Hilfen: Welche Strafen drohen bei falschen Angaben?

Im Rahmen der andauernden Corona-Krise stehen viele Unternehmen vor wirtschaftlichen Einbußen, Umsatzverlusten oder in Branchen wie der Tourismus-Industrie sogar oft vor gänzlich ausbleibenden Einnahmen. Insbesondere die Lockdowns, die zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus veranlasst wurden, setzen Unternehmer und Unternehmern schwer zu. Um gezielt diesen Betrieben und ihren Mitarbeitern unter die Arme zu
Neustarthilfe für Soloselbstständige - Aktueller Stand

Neustarthilfe für Soloselbstständige – aktueller Stand

Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung über die Neustarthilfe, die ab sofort (Stand 16.02.2021) beantragt werden kann. Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung

BFH: Anschein der privaten Nutzung von Firmenwagen reicht zur Besteuerung des Nutzenvorteils aus

BFH: Anschein der privaten Nutzung von Firmenwagen reicht zur Besteuerung des Nutzenvorteils aus

In seiner Entscheidung vom 16.10.2020 (VI B 13/20) bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH) die bisherigen Grundsätze zur Besteuerung bei der Privatnutzung eines durch den Arbeitgeber überlassenen Pkws. Das Urteil schließt sich der bisherigen Rechtsprechung an: Eine belastbare Behauptung durch den Arbeitnehmer, den betrieblichen PKW nicht für private Fahrten genutzt zu haben, reicht nicht aus, um eine

verschärfte regelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen

Verschärfte Regelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen

Seit dem 01.01.2020 sind die Regelungen betreffend die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferungen (igL) / innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen (igsL) außerordentlich verschärft worden. Demnach wird die Steuerbefreiung nur dann gewährt, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung nach §18a UstG nachgekommen ist. Auch wenn das Unternehmen zwar seiner Pflicht nachgekommen ist , jedoch eine

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