Neue Hinzuverdienstgrenzen bei Frührente: Mehr finanzieller Spielraum ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten geänderte Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente. Bis zu 19.661,25 € jährlich dürfen hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird. Was bedeutet das konkret für Rentner? Erhöhter Freibetrag: Wer eine volle Rente wegen Erwerbsminderung erhält, kann ab sofort ohne Nachteile mehr dazuverdienen. Keine Kürzung der Rente: Der neue Rahmen