Neue Hinzuverdienstgrenzen bei Frührente: Mehr finanzieller Spielraum ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten geänderte Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente. Bis zu 19.661,25 € jährlich dürfen hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Was bedeutet das konkret für Rentner?
- Erhöhter Freibetrag: Wer eine volle Rente wegen Erwerbsminderung erhält, kann ab sofort ohne Nachteile mehr dazuverdienen.
- Keine Kürzung der Rente: Der neue Rahmen schützt das zusätzliche Einkommen vor Abzügen, was die finanzielle Lage spürbar verbessert.
Gründe und Zielsetzung
- Inflation und Lebenshaltungskosten: Die Anpassung ist eine Reaktion auf steigende Lebenshaltungskosten, damit Frührentner besser abgesichert sind.
- Arbeitsintegration fördern: Der höhere Freibetrag soll Anreize schaffen, weiterhin am Arbeitsleben teilzunehmen.
Praxis-Tipps für Rentner
- Dokumentation wichtig: Monatlich und jährlich genau protokollieren, um ggf. der Rentenversicherung gegenüber Nachweise erbringen zu können.
- Steuerliche Prüfung: Zusätzliche Einnahmen können steuerliche Folgen haben – Beratung bei einem Steuerberater empfohlen.