Fristverlängerung Steuererklärung 2019 auf August 2021

Fristverlängerung: Die Steuererklärung für 2019 muss bis Ende August 2021 eingereicht werden

Im Anbetracht der Corona-Krise hat die Große Koalition eine umfassende Fristverlängerung für die Abgabe der Jahressteuererklärung für 2019 beschlossen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bestätigte bereits die Verlängerung der Abgabefrist.

Frist ist demnach der: 31.08.2021

 

Diese Verlängerung soll nach Aussagen von Koalitionspolitikern im „nächsten Steuergesetz“ geregelt werden.

Auch Stundungsmöglichkeiten wurden verlängert

Nach Mitteilung des BMF werden auch Stundungsmöglichkeiten verlängert. Wer unmittelbar durch die Corona-Krise und deren Maßnahmen wirtschaftlich geschädigt wurde, kann bei seinem Finanzamt einen Antrag auf Stundung stellen. Dieser muss bis zum 31.03.2021 gestellt werden. Laut Ministerium laufen die Stundungen längstens bis zum 30.06.2021.


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